Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Das Pflegegeld nach §37 SGB XI wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt; für Pflegegrad 1 nennt das Bundesverwaltungsamt keinen Anspruch.
Wer zuhause von Angehörigen gepflegt wird, erhält daher keinen monatlichen Geldbetrag, sondern kann ausschließlich den Entlastungsbetrag von 131 € nutzen. Pflegesachleistungen, Tages‑ oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege werden ebenfalls erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
In der stationären Pflege beträgt der Zuschuss bei Pflegegrad 1 pauschal 131 € pro Monat, sodass der Hauptteil der Heimkosten selbst zu tragen ist.
