Pflegegrade einfach erklärt – Ihre Ansprüche in der ambulanten Pflege
In 3 Minuten verstehen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.
In 3 Minuten verstehen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.

Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht – zum Beispiel bei Körperpflege, Anziehen, Medikamenten oder Orientierung.
Er wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD/MDK) oder andere beauftragte Gutachter festgelegt. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA): Es betrachtet nicht einzelne Diagnosen, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann.
Ziel der Einstufung: passende Leistungen der Pflegekasse erhalten – von Beratung über Geld- und Sachleistungen bis zu Entlastungsangeboten.
Die fünf Pflegegrade – auf einen Blick
Bei Pflegegrad 1 sind Sie oder Ihr Angehöriger grundsätzlich noch selbstständig, benötigen aber punktuell Unterstützung, um den Alltag sicher zu gestalten. Oft geht es um kleine Hilfen im Haushalt, bei der Organisation von Terminen oder um Maßnahmen zur Sturzprophylaxe.
In Pflegegrad 2 besteht regelmäßiger Hilfebedarf, etwa bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen oder bei der Medikamentenerinnerung. Viele Familien kombinieren hier das Engagement von Angehörigen mit professioneller Unterstützung durch den ambulanten Dienst. So bleibt der Alltag verlässlich strukturiert, und Sie entscheiden flexibel, welche Tätigkeiten wir übernehmen.
Mit Pflegegrad 3 ist tägliche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen nötig: von der Körperpflege und Mobilität über die Mahlzeiten bis hin zum Haushalt oder der Begleitung zu Arztterminen. Ein geplanter, regelmäßiger Pflegediensteinsatz entlastet spürbar und sichert die Versorgung – auch wenn sich der Bedarf im Verlauf ändert.
Bei Pflegegrad 4 ist umfassende Hilfe mehrfach täglich erforderlich. Neben der Grundpflege spielen häufig medizinisch-pflegerische Leistungen (z. B. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentenmanagement) eine zentrale Rolle.
Wir planen Einsätze engmaschig, stimmen uns mit Ärzt:innen und Therapeut:innen ab und reagieren flexibel auf Veränderungen. So kann häusliche Versorgung auch bei hohem Bedarf verlässlich gelingen – mit klaren Abläufen, festen Bezugspersonen und transparenter Dokumentation für maximale Sicherheit.
Pflegegrad 5 bedeutet einen sehr hohen, oft hochspezialisierten Pflegebedarf – etwa bei aufwendiger Wundversorgung, Beatmungspflege oder komplexen Lagerungskonzepten. Hier sind hochfrequente Einsätze, präzise Abläufe und eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit entscheidend.
Unser spezialisiertes Team koordiniert Behandlungspflege, Grundpflege und Betreuung passgenau und bindet Angehörige ein, ohne sie zu überfordern.
Welche Leistungen sinnvoll sind, richtet sich nach Ihrer individuellen Situation.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Hilfe bei Körperpflege, An-/Auskleiden, Mobilisation, Lagern, Ernährung – einfühlsam und respektvoll.
Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung: z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Blutzucker-/Blutdruckkontrollen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe.
Entlastung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder erkranken. Wir springen planbar oder kurzfristig ein – stunden- oder tageweise.
Pflegegeldempfänger:innen benötigen regelmäßige Beratungseinsätze. Wir kommen zu Ihnen, geben Praxistipps, sichern die Pflegequalität und bestätigen den Besuch für die Kasse.
Aktivierende Begleitung, Spazierengehen, Vorlesen, Spielen, Struktur im Alltag – besonders hilfreich bei Demenz.
Die Begutachtung richtet sich nach sechs alltagsnahen Modulen des Neuen Begutachtungsassessment. Diese bilden nicht Ihre Diagnose, sondern Ihre tatsächliche Selbstständigkeit ab.
Es wird bewertet, in welchen Bereichen Sie ohne Hilfe auskommen, wo Anleitung genügt und wo Teil- oder Vollhilfe nötig ist; aus den gewichteten Ergebnissen entsteht Ihr Pflegegrad – deshalb ist es wichtig, den gewohnten Alltag realistisch zu zeigen und Unterstützung konsequent zu dokumentieren.
Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Treppen
Orientierung, Verstehen, Sprechen
Unruhe, Ängste, Tag-Nacht-Rhythmus
Waschen, Anziehen, Essen/Trinken, Toilettengang
Medikamente, Verbände, Arzttermine
Tagesstruktur, Hobbys, Teilhabe

Wir klären in einem Erstgespräch Ihren Bedarf, prüfen mögliche Leistungen und unterstützen beim Antrag – auf Wunsch auch beim Widerspruch. Sie entscheiden anschließend in Ruhe.