Ihre Pfleger, Betreuer, Helfer & mehr

Illustration Betreuung

Wir sind mehr

marienstift mobil

marienstift mobil kommt zu Ihnen nach Hause! Unsere qualifizierten Pflegekräfte besuchen Sie in Ihrem Zuhause und unterstützen Sie ganz individuell nach Ihrem Bedarf im Alltag. Unser primäres Ziel ist es, Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in Hinblick auf Ihre körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu erhalten und zu fördern, damit ein selbstbestimmtes Leben in Ihren eigenen vier Wänden weiterhin möglich bleibt. Dafür machen wir uns jeden Tag auf den Weg!

Behandlung

Immer für Sie da

Falls Sie nicht mehr in Ihrem eigenen Zuhause leben können oder wollen, ist unsere stationäre Pflegeeinrichtung Marienstift im Stadtteil Gern für Sie die passende Alternative zur häuslichen Pflege.
Sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Pflege mit Herz und Verstand

Unsere Leistungen

Unsere Pflegekräfte übernehmen die verschiedensten pflegerischen und medizinischen Leistungen. Darüber hinaus stehen wir unseren Kundinnen und Kunden bei allen Fragen um die Versorgung mit Rat und Tat zur Seite und können so individuelle Wünsche berücksichtigen.

Grundpflege
(pflegerische Leistung)

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Behandlungs­pflege
(medizinische Leistungen)

Wir als Leistungserbringer pflegen, versorgen und betreuen nach ärztlicher Verordnung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalte und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Die Behandlungspflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.

Verhinderungs­­pflege

Pflegepersonen benötigen auch manchmal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und seien es auch einfach nur ein paar Stunden. Sind Sie also wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege:
Pflegeleistung, Betreuung oder hauswirtschaftliche
Hilfestellung.

Beratungs­besuche
nach § 37.3 SGB XI

Wir verstehen, dass der Weg zur richtigen Pflege oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden ist und überfordern kann. Genau hier setzen wir mit unseren Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI an. Sie und Ihre Angehörigen verdienen nicht nur die beste Pflege, sondern auch eine persönliche Begleitung in allen Bedürfnissen.

Stunden­weise Betreuung zu Hause

Wir bieten Einzelbetreuung in Ihren eigenen vier Wänden: Einfach etwas mit unseren freundlichen Pflegerinnen und Pflegern plaudern, Kaffee trinken, spazieren gehen, Zeitung lesen oder Spiele spielen. Das bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit zu Abwechslung und Tagesstrukturierung, sondern auch Ihre pflegenden Angehörigen können in der Zeit etwas erledigen oder einfach einmal durchschnaufen.

Individuelle Pflege­schulungen für Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern verlangt auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, bei der Körperhygiene und Mobilisation. Nur die wenigsten der pflegenden Angehörigen sind auch ausgebildete Pflegekräfte – trotzdem wollen Sie Ihre Angehörigen bestmöglich pflegen. Darum übernimmt die Pflegeversicherung individuelle Pflegeschulungen für Angehörige.

Ihre Liebsten in guten Händen

Häufige Fragen, die uns gestellt werden

a) Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden:
Wenn Sie von uns „Pflegesachleistungen beziehen“, können Sie halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

b) Wenn Sie privat von Angehörigen o.ä. gepflegt werden:
Bitte kommen Sie auf uns zu. Nach dem ersten Kontakt werden wir Sie regelmäßig an die Beratungstermine erinnern. Die Häufigkeit der freiwilligen oder verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

  • Sie haben Pflegegrad 1:
    Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch auf Kosten der Krankenkasse abrufen.
  • Sie haben Pflegegrad 2 oder 3:
    Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 und 3 müssen halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.
  • Sie haben Pflegegrad 4 oder 5:
    Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 und 5 müssen vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf Kosten der Krankenkasse abrufen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so kann es zu Kürzungen des Pflegegeldbezugs durch die Krankenkasse kommen.

Nachdem Sie mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen haben, schildern Sie bitte Ihr Anliegen und geben Sie uns die Informationen zum Pflegebedarf und zu den Leistungen, die Sie von uns benötigen.

Im nächsten Schritt vereinbaren wir einen Termin für ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder im Büro von marienstift mobil. Dabei besprechen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Anhand des Beratungsgesprächs können wir eine Bedarfsanalyse durchführen, um festzustellen, welche Art von Pflege und Unterstützung benötigt wird und klären auch organisatorische Fragen, wie z.B. die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Zeiten der Versorgung.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen danach gerne ein Angebot über die vereinbarten Pflegeleistungen, damit Sie sich einen genauen Überblick verschaffen können.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Für die Aufnahme bei marienstift mobil ist jeder Pflegegrad möglich.
Es gibt bis zu 5 Pflegegrade, die – je nach Krankheits- und Versorgungsumfang – vom Medizinischen Dienst vergeben werden.

In Bezug auf die Finanzierung der Leistungen der ambulanten Versorgung sind Sie bei marienstift mobil München in guten Händen, da wir diese in der Regel direkt mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen können, wenn die Anforderungen hierfür erfüllt werden. Bei der Behandlungspflege ist die Krankenkasse der Kostenträger und die Maßnahme wird durch eine ärztliche Diagnose belegt. Für alle ambulanten Pflegeleistungen kommt hingegen die Pflegeversicherung auf, die je nach festgestelltem Unterstützungsbedarf (dem Pflegegrad) Leistungen bewilligt und bezahlt.

Wenn eine Versorgung im eigenen Zuhause nicht mehr möglich ist, kann eine Pflegeeinrichtung für ältere, pflegebedürftige Menschen mit einem umfassenden Leistungsangebot eine sinnvolle und zufriedenstellende Alternative zur häuslichen Pflege sein.

Sprechen Sie uns bei Bedarf an – wir beraten Sie gerne.

Das macht uns aus

Gute Pflege ist uns wichtig

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser einfühlsames Pflegeteam bietet nicht nur fachliche Expertise, sondern auch die Wärme und Nähe, die das Herz berührt. Jeder verdient Würde, Respekt und liebevolle Fürsorge, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre für mehr Vertrauen und Geborgenheit. Mit diesen Werten zaubern wir täglich ein Lächeln ins Gesicht!

Illustration Spazieren gehen
24 Stunden
Erreichbarkeit
Illustration Waschen
Individuell angepasste
Pflege
Illustration Baden
Notfall­versorgung
Illustration Pflegerin hilft Bewohnerin
persönlich für Sie da
Illustration Beratung
Mit Herz bei der Arbeit
Illustration Betreuung
qualifizierte Fachkräfte
Karriere als Pflegende

Das Leben bietet so viel mehr

Karriere in der Pflege

Das Wohlbefinden der bei uns angestellten Mitarbeiter:innen und das unserer Bewohner:innen steht bei uns im Mittelpunkt. Wenn du auf der Suche nach einem neuen Wirkungskreis mit Herz und vielen Benefits bist, bist du bei uns genau richtig!

Pflege ist eine Herzensangelegenheit.
Jederzeit für andere da zu sein, eine Berufung.

Viel Geschichte – Viel Erfahrung

Wie alles begann …

Im Jahre 1878 legte Mathilde Jörres, Inhaberin einer Kunststickerei in München, den Grundstein zur Gründung der Stiftung Marienstift. Zu ihren Kunden zählte König Ludwig II., ihre kostbaren Stickereien finden sich unter anderem in den Schlössern Neuschwanstein und Linderhof. Frau Jörres kaufte 1878 das ehemalige Hotel National in der Münchener Ottostraße 7, sorgte für den Umbau in ein „Wohnstift für katholische Frauen“ und gründete den Verein „Marienstift“. Im Jahre 1888 wurde der Verein in eine „selbstständige Wohltätigkeitsstiftung“ umgewandelt und „landesherrlich anerkannt“. Die Geburtsstunde der Stiftung Marienstift.