Was bedeutet Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege ist eine essenzielle Säule der ambulanten Versorgung. Sie umfasst medizinische Leistungen, die ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Grundpflege: Die Behandlungspflege erfolgt stets auf Basis einer ärztlichen Verordnung – vergleichbar mit einem Rezept für Medikamente oder Physiotherapie.

Für wen ist die Behandlungspflege gedacht?
Die Behandlungspflege richtet sich an alle Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder nach einem medizinischen Eingriff (z. B. nach einer Krankenhausentlassung) vorübergehend oder dauerhaft medizinische Hilfe zu Hause benötigen.
Ihr Ziel ist es, in enger Abstimmung mit Ihrem Haus- oder Facharzt:
- Einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.
- Die haus- und fachärztliche Behandlung zu sichern und deren Erfolg zu gewährleisten.
Dadurch können Sie sich in Ihrer vertrauten Umgebung optimal erholen, während Ihre medizinische Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.
Welche Leistungen umfasst unsere Behandlungspflege in München?
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an qualifizierten medizinischen Leistungen an, die exakt auf Ihre ärztliche Verordnung zugeschnitten sind.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Wundversorgung
Professionelle und hygienische Versorgung akuter und chronischer Wunden (z. B. nach Operationen).
Verbandswechsel
Fachgerechter Wechsel von Wundverbänden und Kompressionsverbänden.
Medikamentengabe
Stellen und Verabreichen von Arzneimitteln, inklusive Überwachung der korrekten Einnahme.
Injektionen
Verabreichung von subkutanen und intramuskulären Spritzen (z. B. Insulin oder Blutverdünner)
Vitalzeichenmessungen
Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation von Blutdruck, Puls, Blutzucker und Temperatur.
Kompressionsversorgung
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-verbänden zur Thromboseprophylaxe.
Wie beantrage ich die Behandlungspflege und welche Voraussetzungen gibt es?
Die wichtigste Voraussetzung
Die Grundlage für die Kostenübernahme ist die ärztliche Verordnung (z. B. Muster 12) durch Ihren Haus- oder Facharzt. Der Arzt stellt fest, welche Leistungen in welchem Umfang medizinisch notwendig sind. Diese Verordnung ist die Basis für die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse.
Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Ärztliche Verordnung einholen
Besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihrem behandelnden Arzt. Er stellt die notwendige Verordnung aus.
Kontakt zu uns aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns die ärztliche Verordnung zu. Wir prüfen diese umgehend.
Leistungen planen
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, führen eine individuelle Bedarfsanalyse durch und erstellen einen detaillierten Pflegeplan.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Behandlungspflege in München
Vertrauen, Fachwissen und lokale Nähe sind in der Pflege entscheidend.
