Was sind Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Dienstes gepflegt werden, müssen regelmäßig eine qualifizierte Beratung abrufen. Diese gesetzliche Beratung dient dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Intervalle vor:
- Pflegegrad 1 oder Sachleistungsbezug: einmal jährlich freiwillig, aber ausdrücklich empfohlen.
Seit Juli 2022 kann – nach einer persönlichen Erstberatung – jeder zweite Termin auch per Videokonferenz stattfinden. Damit bleibt die Beratung flexibel und ortsunabhängig.