Was sind Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Dienstes gepflegt werden, müssen regelmäßig eine qualifizierte Beratung abrufen. Diese gesetzliche Beratung dient dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Intervalle vor:

  • Pflegegrad 1 oder Sachleistungsbezug: einmal jährlich freiwillig, aber ausdrücklich empfohlen.
  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich ein Beratungsbesuch.

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich ein Beratungsbesuch

Seit Juli 2022 kann – nach einer persönlichen Erstberatung – jeder zweite Termin auch per Videokonferenz stattfinden. Damit bleibt die Beratung flexibel und ortsunabhängig.

 

Warum sind diese Beratungen wichtig?

Die Beratungsbesuche sichern nicht nur den Fortbestand Ihres Pflegegeldes, sondern bieten echten Mehrwert:

  • Qualität der Pflege: Unsere Pflegefachkräfte prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die aktuelle Pflegesituation optimal gestaltet ist und geben konkrete fachliche Hilfestellung.

  • Entlastung der Angehörigen: Sie erhalten Tipps zur Organisation des Pflegealltags, erfahren von Entlastungsangeboten und werden auf Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen.

  • Frühzeitige Prävention: Durch regelmäßige Gespräche erkennen wir Probleme oder Überlastungssituationen frühzeitig und können gezielt gegensteuern.

  • Keine Kosten für Sie: Die Beratungen sind eine Leistung Ihrer Pflegekasse. Ihnen entstehen weder für Hausbesuche noch für Videoberatungen zusätzliche Kosten.

Verpassen Sie keinen Termin: Wird ein vorgeschriebener Beratungsbesuch nicht wahrgenommen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Als Ihr Partner behalten wir die Fristen im Blick und erinnern Sie zuverlässig.

 

Unser Angebot bei marienstift mobil

Persönlich, kompetent und individuell

Unsere Pflegefachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung und kennen die besonderen Anforderungen der häuslichen Pflege.

Bei marienstift mobil erhalten Sie:

  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und richten unsere Empfehlungen an Ihren persönlichen Bedarf aus – vor Ort in München und Umgebung oder digital per Videoberatung.

  • Terminerinnerung und Dokumentation: Wir informieren Sie rechtzeitig über anstehende Pflichttermine und kümmern uns um die fristgerechte Übermittlung des Beratungsnachweises an Ihre Pflegekasse.

  • Ganzheitlicher Blick: Neben pflegerischen Themen besprechen wir auch psychische Gesundheit, Demenzbetreuung, Nutzung technischer Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.

  • Optionaler Videotermin: Nach der ersten persönlichen Beratung können Folgetermine bequem von zu Hause aus stattfinden – ideal, wenn Anreise oder gesundheitliche Gründe dies erforderlich machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst beauftragen, müssen die Beratung abrufen. Pflegegrad 1 und Personen mit Pflegesachleistungen haben einen Anspruch auf die Beratung, sie ist aber freiwillig.

Je nach Situation dauert ein Beratungsbesuch etwa 20 bis 45 Minuten. Wir nehmen uns Zeit, um alle Fragen zu klären und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten.

Neben der Überprüfung der pflegerischen Maßnahmen besprechen wir folgende Punkte:

  • Pflegehilfsmittel und technische Unterstützung

  • Optimierung des Wohnumfelds

  • Entlastungsangebote (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege)

  • Rehabilitationsmöglichkeiten und Prävention

  • Schulungsangebote für Angehörige und Weiterbildungen

  • Psychische Belastung und Umgang mit Demenz

Vereinbaren Sie Ihren Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI mit marienstift mobil!

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