Würdevolle Pflege mit Herz

Grundpflege in München

Was versteht man unter Grundpflege?

Grundpflege umfasst alle nicht-medizinischen, körperbezogenen Pflegeleistungen, die Menschen benötigen, wenn sie alltägliche Grundverrichtungen nicht mehr selbst alleine bewältigen können. Dazu gehören Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang und Mobilität.

Im Gegensatz zur Behandlungspflege, die ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen umfasst, steht bei der Grundpflege das alltägliche Wohlbefinden und die Förderung der Selbstständigkeit im Mittelpunkt.

Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet und ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Leistungsbereiche der Grundpflege

Die Grundpflege gliedert sich in mehrere Bereiche, die jeweils verschiedene Aufgaben umfassen. Unser ambulanter Pflegedienst sorgt dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen in allen Bereichen optimal versorgt sind:

Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahnpflege, Rasur sowie Haar- und Nagelpflege.

Auch die Pflege von Kathetern oder Stomas kann in Zusammenarbeit mit der Behandlungspflege erfolgen.

Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme.

Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen und Umlagern, Begleitung beim Gehen oder beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl und vorbeugendes Lagern zur Vermeidung von Druckgeschwüren.

Hilfe bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung und Unterstützung bei der Darmentleerung.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege und wie beantragt man sie?

Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch haben. Die Kosten können über Pflegesachleistungen (Beauftragung eines Pflegedienstes), Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) oder eine Kombination aus beidem abgerechnet werden.

Um Leistungen der Grundpflege zu erhalten, ist eine Pflegegradbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlichen Kassen) oder Medicproof (bei Privatversicherten) erforderlich.

Grundpflege vs. Behandlungspflege – warum beide Leistungen wichtig sind

Grundpflege deckt die körperbezogenen Alltagsaufgaben ab, während die Behandlungspflege medizinische Leistungen umfasst, die vom Arzt verordnet und von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden – etwa Medikamentengabe, Wundversorgung oder Verbandswechsel.

Unser Dienst bietet Ihnen beides aus einer Hand. So erhalten Sie oder Ihre Angehörigen eine ganzheitliche Versorgung in der gewohnten Umgebung, ohne zwischen verschiedenen Anbietern wechseln zu müssen.

Kontakt und Beratung

Sie haben Fragen zur Grundpflege oder möchten ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie vom Antrag bis zur täglichen Versorgung.