Was versteht man unter Grundpflege?
Grundpflege umfasst alle nicht-medizinischen, körperbezogenen Pflegeleistungen, die Menschen benötigen, wenn sie alltägliche Grundverrichtungen nicht mehr selbst alleine bewältigen können. Dazu gehören Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang und Mobilität.
Im Gegensatz zur Behandlungspflege, die ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen umfasst, steht bei der Grundpflege das alltägliche Wohlbefinden und die Förderung der Selbstständigkeit im Mittelpunkt.
Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet und ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

