Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben; er muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Nach Antragstellung beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit einer Begutachtung. Die Gutachter*innen beurteilen anhand des „Neuen Begutachtungs‑Assessments“ (NBA) die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergeben eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten.

Pflegegrad 1 wird bewilligt, wenn im Gutachten 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht werden; dies entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf regelmäßig und voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und dass mindestens einige Verrichtungen des Alltags ohne Hilfe nicht mehr möglich sind (z. B. Treppensteigen, Körperpflege oder Haushaltsführung).

Ein Pflegegrad 1 wird in der Regel nur Personen zuerkannt, die nach dem 1. Januar 2017 erstmals Leistungen beantragen; unter dem früheren System der Pflegestufen hätten diese Personen keine Leistungsansprüche gehabt. Wer den Eindruck hat, dass der Pflegebedarf sich erhöht hat, kann jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen; dann wird ein erneutes Gutachten durchgeführt.