Was kostet die stundenweise Betreuung zu Hause?

Die Kosten für die stundenweise Betreuung variieren je nach Umfang und Art der gewünschten Leistungen. Grundsätzlich können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad die Betreuungs- und Entlastungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen.

Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für Betreuungsleistungen verwendet werden kann. Zusätzlich können bis zu 40% des Pflegegeldes in Betreuungsleistungen umgewandelt werden.