Was bedeutet Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Anders als früher geht es nicht mehr nur um körperliche Gebrechen oder den Minutenaufwand bei der Pflege. Seit der Einführung des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA) werden auch geistige und psychische Faktoren (z. B. eine beginnende Demenz) stark gewichtet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zielgruppe: Menschen, die körperliche Unterstützung oder Hilfe bei der kognitiven Orientierung benötigen.
  • Punktwert: Wer im Gutachten zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erreicht, erhält Pflegegrad 2.
  • Vorteil: Durch die neue Bewertung haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Leistungen als bei den früheren Pflegestufen.

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ein umfangreiches Hilfspaket. Sie können zwischen Geldleistungen (für die Pflege durch Angehörige) und Sachleistungen (für Pflegedienste) wählen oder diese kombinieren.

Die wichtigsten Beträge auf einen Blick

Leistung Betrag (monatlich/jährlich) Verwendungszweck
Pflegegeld 347 € / Monat Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege (z. B. Weitergabe an Angehörige).
Pflegesachleistungen bis 796 € / Monat Für professionelle ambulante Pflegedienste (z. B. Körperpflege, Hilfe im Haushalt).
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Einkaufsservice oder Alltagsbegleiter.
Tages-/Nachtpflege bis 721 € / Monat Teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung.
Gemeinsames Jahresbudget 3.539 € / Jahr Neu: Flexibles Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 56 Tage/Jahr).

Weitere wertvolle Zuschüsse

  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten (z. B. Treppenlift, Badumbau).
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlicher Zuschuss für Ihre Sicherheit.
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Desinfektionsmittel).
  • Digitale Helfer (DiPA): Bis zu 53 € monatlich für pflegeunterstützende Apps.
  • Wohngruppen: 224 € monatlicher Zuschuss plus einmalige Anschubfinanzierung bei Gründung einer Pflege-WG.

Wie viel Geld kriegt man bei Pflegegrad 2?

Wie wird der Pflegegrad ermittelt? (Das NBA-Verfahren)

Der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) prüft Ihre Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen. Entscheidend ist nicht, wie lange Hilfe dauert, sondern ob Sie Tätigkeiten noch selbstständig ausführen können.

01

Mobilität

Wie sicher bewegen Sie sich in der Wohnung? (Aufstehen, Treppensteigen).

02

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Orientierung in Zeit und Ort, Entscheidungsfähigkeit.

03

Verhaltensweisen & Problemlagen

Nächtliche Unruhe, Ängste oder herausforderndes Verhalten.

04

Selbstversorgung

Körperpflege, Essen, Trinken, Toilettengang.

05

Umgang mit Krankheit/Therapie

Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche.

06

Alltag & soziale Kontakte

Tagesstruktur planen, Interaktion mit anderen Menschen.

Ihr Weg zu Pflegegrad 2 in 3 Schritten

01

Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online).

Wichtig: Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem Tag Ihrer ersten Kontaktaufnahme!

02

Termin vereinbaren

Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter. Dieser muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Pflegeberatung anbieten. Der MD meldet sich dann zur Begutachtung bei Ihnen zu Hause

03

Bescheid erhalten

Nach dem Hausbesuch berechnet der MD Ihre Punkte.

Häufige Fragen & Antworten

Keine. Seit 2017 zählt nur noch der Grad der Selbstständigkeit (Punkte), nicht mehr der Zeitaufwand in Minuten.

Ja. Ein Pflegegrad ist kein Arbeitsverbot. Die Fahrtüchtigkeit sollten Sie jedoch im eigenen Interesse ärztlich abklären lassen.

Nein. Sie können das Pflegegeld (347 €) beziehen und die Pflege komplett privat (durch Angehörige/Freunde) organisieren. Einzige Pflicht: Ein kurzes Beratungsgespräch alle sechs Monate.

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich verschiedene Geldleistungen, die je nach Bedarf kombiniert werden können.

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